1)
Weiterbildung
für approbierte ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen
Für
ärztliche und psychologische
PsychotherapeutInnen mit Approbation gelten folgende
Bestimmungen:
a)
als Fortbildung können einzelne Module des Ausbildungsprogramm
absolviert werden
b) um die Initiatische Therapie selbstständig anwenden zu dürfen sind
folgende Ausbildungsteile erforderlich:
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75 Stunden Lehrtherapie in der Initiatischen Therapie
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Teilnahme an 300 Stunden Schulungsgruppen in der Initiatischen
Therapie
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300 Stunden Initiatische Therapie sollten unter Supervision
gegeben werden (1:4), so dass * 75 Supervisionsstunden
erforderlich sind, davon mindestens 25 Stunden Einzelsupervision
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ausreichende Kenntnisse der Basisliteratur werden in dem
Abschlussgespräch erwartet
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Für
einen Teil der Veranstaltungen (Tagungen und einzelne Seminare) werden
Fortbildungspunkte bei der ärztlichen und/oder psychotherapeutischen
Kammer beantragt.
2) Fortbildung
Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen
Es
ist möglich, zusätzlich zu der Ausbildung in der Initiatischen
Therapie für Erwachsene, die Befähigung zur Behandlung von Kindern und
Jugendlichen zu erlangen; dafür sind insgesamt 200 supervidierte
Behandlungsstunden – mit 50 Supervisionsstunden, davon mindestens 25
Einzelsupervisionsstunden -, bei mind. 4 Kindern und Jugendlichen
erforderlich und 200 Stunden Theorie in Kinder- und
Jugendpsychotherapie.
Es
kann auch die gesamte Ausbildung auf die Behandlung von Kindern und
Jugendlichen ausgerichtet werden. Es gelten die gleichen Anforderungen
qua Stundenzahl wie in der Ausbildung für die Behandlung von
Erwachsenen. Die Behandlungen finden dann ausschließlich mit Kindern
und Jugendlichen statt. Die Theorieanteile beziehen sich hauptsächlich
auf diese Zielgruppe.
Wenn
diese Variante gewählt worden ist, kann anschließend noch die Befähigung
für die Behandlung von Erwachsenen erworben werden: 200 Stunden Theorie
über die Behandlung von Erwachsenen, 200 supervidierte
Behandlungsstunden – mit 50 Supervisionsstunden, davon mindestens 25
Einzelsupervisionsstunden .
3)
Fortbildung Langzeitbegleitungen
Als
weiteres Angebot ist noch eine Zusatzfortbildung möglich, speziell zur
Durchführung für Langzeitbegleitungen. Das Hauptgewicht liegt auf der
Lehrtherapie (zusätzlich noch 150 Stunden), Theorie über
Langzeittherapie (400 Stunden) und 4 supervidierte Langzeittherapien und
„Wegbegleitungen“ mit insgesamt 600 Behandlungsstunden, 50 Stunden
Einzelsupervision und 100 Supervisionsstunden in der Gruppe).
Die
frühere Weiterbildungsordnung bleibt für SchülerInnen, die sich vor
dem 1.4.08 eingeschrieben haben, weiterhin gültig. |