Ausbildung

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Weiterbildung

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R Ü T T E - F O R U M
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1) Weiterbildung für approbierte ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen

Für ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen mit Approbation gelten folgende Bestimmungen:

a) als Fortbildung können einzelne Module des Ausbildungsprogramm absolviert werden
b) um die Initiatische Therapie selbstständig anwenden zu dürfen sind folgende Ausbildungsteile erforderlich:

* 75 Stunden Lehrtherapie in der Initiatischen Therapie

* Teilnahme an 300 Stunden Schulungsgruppen in der Initiatischen Therapie

* 300 Stunden Initiatische Therapie sollten unter Supervision gegeben werden (1:4), so dass * 75 Supervisionsstunden erforderlich sind, davon mindestens 25 Stunden Einzelsupervision

* ausreichende Kenntnisse der Basisliteratur werden in dem Abschlussgespräch erwartet

 Für einen Teil der Veranstaltungen (Tagungen und einzelne Seminare) werden Fortbildungspunkte bei der ärztlichen und/oder psychotherapeutischen Kammer beantragt.

2) Fortbildung Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen

Es ist möglich, zusätzlich zu der Ausbildung in der Initiatischen Therapie für Erwachsene, die Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen zu erlangen; dafür sind insgesamt 200 supervidierte Behandlungsstunden – mit 50 Supervisionsstunden, davon mindestens 25 Einzelsupervisionsstunden -, bei mind. 4 Kindern und Jugendlichen erforderlich und 200 Stunden Theorie in Kinder- und Jugendpsychotherapie.

 Es kann auch die gesamte Ausbildung auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet werden. Es gelten die gleichen Anforderungen qua Stundenzahl wie in der Ausbildung für die Behandlung von Erwachsenen. Die Behandlungen finden dann ausschließlich mit Kindern und Jugendlichen statt. Die Theorieanteile beziehen sich hauptsächlich auf diese Zielgruppe.

 Wenn diese Variante gewählt worden ist, kann anschließend noch die Befähigung für die Behandlung von Erwachsenen erworben werden: 200 Stunden Theorie über die Behandlung von Erwachsenen, 200 supervidierte Behandlungsstunden – mit 50 Supervisionsstunden, davon mindestens 25 Einzelsupervisionsstunden .

3) Fortbildung Langzeitbegleitungen

Als weiteres Angebot ist noch eine Zusatzfortbildung möglich, speziell zur Durchführung für Langzeitbegleitungen. Das Hauptgewicht liegt auf der Lehrtherapie (zusätzlich noch 150 Stunden), Theorie über Langzeittherapie (400 Stunden) und 4 supervidierte Langzeittherapien und „Wegbegleitungen“ mit insgesamt 600 Behandlungsstunden, 50 Stunden Einzelsupervision und 100 Supervisionsstunden in der Gruppe).

 Die frühere Weiterbildungsordnung bleibt für SchülerInnen, die sich vor dem 1.4.08 eingeschrieben haben, weiterhin gültig.

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